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Eine internationale Zulassung erhalten Fahrzeuge, die im Bundesgebiet nicht zum Verkehr zugelassen sind, keinen regelmäßigen Standort haben und mit eigener Triebkraft zum Verbleib im Ausland ausgeführt werden sollen.
Voraussetzungen:
Die Gültigkeit der Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung zu befristen.
Da die Zulassung zeitlich begrenzt ist (längstens 1 Jahr), ist auf dem Ausfuhrkennzeichen zur besseren Kontrolle das Verfalldatum angebracht (roter Streifen mit Jahres- und Monatszahl des Ablaufs der Zulassung).
Das Kennzeichen erhält eine rote Zulassungsplakette.
Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit sowohl hier als auch im Ausland gefahren werden.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wird das Ausfuhrkennzeichen länger als 3 Monate beantragt, ist die Kfz.-Steuer im Voraus zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden.
Internationale Zulassungen werden beim Sprechtag Achern (donnerstags) nicht vorgenommen!