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Ausfuhrkennzeichen


Zuständige Behörde / Person:
Kfz.-Zulassungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
0781 805-1225

Telefax:
0781 805-9508

E-Mail:




Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen beantragen (Internationale Zulassung)

Eine internationale Zulassung erhalten Fahrzeuge, die im Bundesgebiet nicht zum Verkehr zugelassen sind, keinen regelmäßigen Standort haben und mit eigener Triebkraft zum Verbleib im Ausland ausgeführt werden sollen.

Voraussetzungen:

Die Gültigkeit der Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung zu befristen.
Da die Zulassung zeitlich begrenzt ist (längstens 1 Jahr), ist auf dem Ausfuhrkennzeichen zur besseren Kontrolle das Verfalldatum angebracht (roter Streifen mit Jahres- und Monatszahl des Ablaufs der Zulassung).
Das Kennzeichen erhält eine rote Zulassungsplakette.
Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit sowohl hier als auch im Ausland gefahren werden.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Versicherungsbestätigung (gelber Vordruck), erhältlich bei den Versicherungen, ADAC, Schilderhersteller etc.
  • Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland
  • Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • Zur Abstempelung des Kennzeichens/der Kennzeichen ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde ausnahmslos vorzuführen und zu identifizieren

Wird das Ausfuhrkennzeichen länger als 3 Monate beantragt, ist die Kfz.-Steuer im Voraus zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg muss vorgelegt werden.

Internationale Zulassungen werden beim Sprechtag Achern (donnerstags) nicht vorgenommen!


Verfügbare Formulare:


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